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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15   

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https://dejure.org/2015,13983
LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15 (https://dejure.org/2015,13983)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15 (https://dejure.org/2015,13983)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. April 2015 - 2 TaBVGa 1/15 (https://dejure.org/2015,13983)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründeter Eilantrag auf Abbruch der Betriebsratswahl wegen Verkennung des Betriebsbegriffs durch den Wahlvorstand bei Änderung der Organisationsstruktur nach rechtkräftiger Arbeitsgerichtsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 85 Abs. 2; ZPO § 935; ZPO § 940
    Unbegründeter Eilantrag auf Abbruch der Betriebsratswahl wegen Verkennung des Betriebsbegriffs durch den Wahlvorstand bei Änderung der Organisationsstruktur nach rechtkräftiger Arbeitsgerichtsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15
    Unterlaufen dabei Fehler, sind diese in der Regel nicht so grob und offensichtlich, dass der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht besteht ( BAG 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55 ).

    Damit könnte der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 05. August 2010 - 9 BV 61/09 - seine Bindungswirkung verloren haben ( vgl. BAG 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55 ).

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15
    c) Zwar kann die Nichtigkeit einer Wahl anzunehmen sein, wenn während der Amtszeit eines ordnungsgemäß gewählten Betriebsrats, dessen Wahl nicht angefochten worden ist, für denselben Betrieb oder Betriebsteil ohne begründeten Anlass ein weiterer Betriebsrat mit dem Ziel gewählt wird, den amtierenden Betriebsrat abzuwählen ( BAG 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - Rn. 8 ff., AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8; BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - Rn. 35, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 19 Rn. 5 ).
  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15
    c) Zwar kann die Nichtigkeit einer Wahl anzunehmen sein, wenn während der Amtszeit eines ordnungsgemäß gewählten Betriebsrats, dessen Wahl nicht angefochten worden ist, für denselben Betrieb oder Betriebsteil ohne begründeten Anlass ein weiterer Betriebsrat mit dem Ziel gewählt wird, den amtierenden Betriebsrat abzuwählen ( BAG 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - Rn. 8 ff., AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8; BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - Rn. 35, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 19 Rn. 5 ).
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15
    Der gerichtliche Abbruch einer Betriebsratswahl aufgrund von Mängeln des Wahlverfahrens kommt nur in Betracht, wenn die Wahl voraussichtlich nichtig wäre; die bloße Anfechtbarkeit genügt nicht ( BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 25 und 31, NZA 2012, 345; LAG Köln 08. April 2014 - 7 Ta 101/14 - Rn. 15, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 2 TaBV 28/14

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Festlegung der Betriebsgröße -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15
    Diese Wahl wurde angefochten und erstinstanzlich für unwirksam erklärt; derzeit ist das Wahlanfechtungsverfahren beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz anhängig (Az.: 2 TaBV 28/14).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94

    Betriebsratswahl: einstweiliger Rechtsschutz bei laufender Wahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15
    Allerdings ist der geschäftsführend amtierende Betriebsrat der C.A. GmbH nicht Beteiligter des vorliegenden Beschlussverfahrens, weil er durch die von den Antragstellern begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung nicht unmittelbar betroffen wird ( vgl. LAG Baden-Württemberg 13. April 1994 - 9 TaBV 4/94 - zu II. 1. der Gründe, AiB 1994, 420; Schwab/Weth ArbGG 4. Aufl. § 83 Rn. 73 ).
  • LAG Köln, 08.04.2014 - 7 Ta 101/14

    Einstweilige Verfügung; Abbruch der Betriebsratswahl; Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15
    Der gerichtliche Abbruch einer Betriebsratswahl aufgrund von Mängeln des Wahlverfahrens kommt nur in Betracht, wenn die Wahl voraussichtlich nichtig wäre; die bloße Anfechtbarkeit genügt nicht ( BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 25 und 31, NZA 2012, 345; LAG Köln 08. April 2014 - 7 Ta 101/14 - Rn. 15, juris ).
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